Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung können nur bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle am Wohnort der Hilfesuchenden werden. Bitte beachten Sie, dass ein persönlicher Kontakt mit uns für die Antragstellung erforderlich ist. Die Anträge sind Einkommensabhängig. Eine Antragstellung auf dem Postweg bzw. per E-Mail ist nicht möglich. Die Antragstellung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Bundesstiftung ist weder am Antrags- noch am Bewilligungsverfahren beteiligt!
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