Fast ununterbrochen klingelt das Telefon, wenn die neun Schuldner- und Insolvenzberater:innen der Diakonie Wuppertal ihre Hotline für drei Stunden in der Woche freischalten. Laut Schuldneratlas NRW sind rund 42.000 Menschen in Wuppertal überschuldet, Tendenz steigend – und das spürt die Beratungsstelle. „Viele rufen verzweifelt bei uns an, weil ihre Bank plötzlich das Guthaben auf dem Konto eingefroren hat und sie nicht wissen, wie sie nun ihre Miete und Einkäufe bezahlen sollen“, erklärt Leiterin Anke Lichte. „Dass es in Deutschland einen Pfändungsschutz gibt, wissen viele nicht.“
Eigentlich müssten die Banken darüber aufklären – und schnell und unbürokratisch bei der Einrichtung des Pfändungsschutzkontos helfen. Doch genau das passiert bei den deutschlandweit monatlich rund 300.000 Kontopfändungen meist nicht, kritisiert die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung (15.-19.06.). Sie hat daher die dringende Frage „Wie komme ich an mein Geld?“ zum Motto gemacht.
Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird
Die Schuldner- und Insolvenzberatung beteiligt sich an der Aktionswoche, weil auch in Wuppertal das sogenannte P-Konto zum „Problemkonto“ geworden ist. Am Montag (15.06.) informieren die Berater:innen von 10 bis 15 Uhr gemeinsam mit ihren Kolleg:innen von der AWO in der Elberfelder Fußgängerzone (Herzogstraße gegenüber von TK Maxx) über den Pfändungsschutz und darüber, wie Menschen aus der Schuldenfalle wieder herausfinden können.
„Schon vor 16 Jahren wurde das P-Konto in Deutschland eingeführt, aber immer noch fehlen klare Standards für die Banken“, bemängelt Anke Lichte. Sie müssten vor der Pfändung des Girokontos darüber aufklären, dass die Inhaber:innen es in ein P-Konto umwandeln lassen können, auf dem ein Grundfreibetrag von rund 1.560 Euro bestehen bleibt. Darüber hinaus braucht es eine Bescheinigung, mit der auch Erhöhungsbeiträge für Kinder oder Pflegeleistungen beantragt werden können.
Kostenfreie Bescheinigungen kosten Zeit und Geld
Mindestens 17 Euro verlangen Rechtsanwälte und Steuerberater dafür. Die sozialen Schuldnerberatungen stellen sie kostenfrei aus. In NRW haben sie das im vergangenen Jahr etwa 37.000 Mal getan. „Eine Refinanzierung gibt es meist nicht, obwohl das P-Konto gesetzlich vorgeschrieben ist. Das bringt uns bei den ohnehin knappen Mitteln, die uns für unsere Arbeit zur Verfügung stehen, oft an den Rand“, erklärt Anke Lichte.
Zumal die Juristin häufiger erlebt, dass die Banken die Bescheinigung nicht anerkennen und die überschuldeten Menschen sich wieder mit der Bitte um Hilfe an die Schuldnerberatung wenden. Außerdem führen interne Zuständigkeitsstreitigkeiten bei den Banken dazu, dass die betroffenen Menschen immer wieder weggeschickt oder weiterverwiesen werden.
Ungenaue Rechtslage klären
„Die Rechtslage ist an entscheidenden Punkten unpräzise, etwa wenn es um den Pfändungsschutz bestimmter Sozialleistungen wie Wohngeld oder Unterhaltsvorschussleistungen geht“, sagt Anke Lichte. „Das müsste endlich anerkannt werden.“
Für die Juristin ist klar: Der Gesetzgeber muss klarere Regelungen schaffen, damit der Kontopfändungsschutz nicht durch die Mühlen der Instanzen untergraben und das Existenzminimum überschuldeter Menschen gesichert wird. „Es darf nicht sein, dass Schulden, die oft in Krisensituationen wie Krankheit, Jobverlust oder Scheidung entstehen, in Existenznot führen. Jeder hat eine zweite Chance verdient.“
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Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist unter schuldnerberatung@diakonie-wuppertal.de zu erreichen sowie über eine Hotline montags von 10.00 - 12.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 15.00 Uhr unter der Telefonnummer 0202 / 97 444 555 und über das Onlineberatungsportal der Diakonie Deutschland unter www.sozialeteilhabe.de.
Kontakt:
Anke Lichte
Telefon: 0202 / 974 445 – 41
Mail: alichte@diakonie-wuppertal.de
Text und Fotos:
Sabine Damaschke